Gebärdensprache für Alma
Alma kann schlecht hören und nicht sprechen. Hat sie deshalb kein Recht auf Kommunikation? Gebärdensprache ist für Alma die einzige Möglichkeit, am zwischenmenschlichen Leben teilzunehmen. Nach nur sechs Besuchen einer Frühförderung mit Gebärdenzeichen soll damit nun Schluss sein - das zuständige Sozialamt hat jegliche weitere Förderung abgelehnt.
Hörschädigung trifft auf Sprachentwicklungsstörung
Alma leidet von Geburt an an einer Hörschädigung und sehr schweren Sprachentwicklungsstörung. Auch nach eineinhalb Jahren intensiver logopädischer Behandlung kann Alma nicht sprechen und ihr Umfeld nur unvollständig verstehen. Gebärdenzeichen kann Alma jedoch schnell erfassen – ihre einzige Möglichkeit, am zwischenmenschlichen Leben teilzunehmen.
Gebärdensprache - der einzige Weg aus der Isolation
Alma besitzt ein gutes Sprachverständnis, welches in starkem Kontrast zur ausbleibenden gesprochenen Sprache steht. Über visuelle Kommunikation, in Form von Gebärdensprache, könnte sie einen altersgerechten Spracherwerb durchlaufen und so ihre soziale Isolation durchbrechen...
... doch die zuständigen Behörden sehen dies anders.
Behörden lehnen Gebärdensprachhilfen für Alma ab
Als mit über zwei Jahren der Lautspracherwerb bei Alma weiterhin ausblieb, fingen wir an, uns mit Gebärden zu beschäftigen. Kurz vor Almas 3. Geburtstag im Mai 2019 begannen wir, Gespräche mit der Eingliederungshilfe über gebärdensprachliche Unterstützung zu führen. Bei den Gesprächen wurden wir immer nur vertröstet, schriftliche Anträge blieben unbeantwortet. So fing der Behördenmarathon an.
Als wir im Mai von einer gebärdensprachlichen Frühförderstelle erfuhren, organisierten wir kurzfristig für die Monate Juni und Juli einen Trägerwechsel und durften für einen kurzen Zeitraum erste Gebärden lernen.
Mit Eintritt in den integrativen Kindergarten im August 2019 hat das Sozialamt Alma die Frühförderung allerdings aberkannt und verwehrt unserer Tochter und uns seitdem den weiteren Unterricht der komplexen Gebärdensprache.
'kein Bedarf', 'zu teuer' und 'das Kind sei noch so jung und außerdem kognitiv überfordert, daher solle es lieber weiter lautsprachlich gefördert werden' so das zuständige Sozialamt. Das Jugendamt hat nach Monaten bestätigt, dass es für die Bezahlung eines Hausgebärdensprachkurses für Eltern zuständig sei, weigert sich jedoch, die beantragten Leistungen im nötigen Umfang zu bewilligen.
Damit bleibt Alma weiterhin sprachlos.
Der erste Schritt ist getan
Auch wenn die Behörden den Bedarf unserer Tochter nicht sehen, wissen wir nun: Der von uns eingeschlagene Weg hat sich gelohnt.
Das Gericht hat den Anspruch unserer Tochter anerkannt. Alma braucht Gebärdensprache und hat das Recht sie zu lernen. Die Behörden müssen ihr die nötigen Maßnahmen bewilligen.
Leider wurde nicht der Umfang anerkannt, der notwendig ist, die gravierenden Entwicklungsrückstände im Bereich Sprache aufzuholen, aber wir hoffen noch mehr für unsere Alma erreichen zu können.
Trotzdem freuen wir uns und auch unser Anwalt sich, dass wir hiermit die wohl erste derartige Grundsatzentscheidung in Schleswig-Holstein erkämpft haben.
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Lasst uns gemeinsam für Kinder wie Alma kämpfen
Wir haben viele Familien mit ähnlichen Problemen kennengelernt. Das Verhalten der Behörden scheint kein Einzelfall zu sein. Als wäre es für Familien mit behinderten Kindern nicht schon schwer genug. Es geht um elementare Grundrechte, die von Sozialleistungsbehörden mit Füßen getreten werden. Kinder wie Alma haben schließlich keine Lobby.
Viele Familien wissen nichts von den Möglichkeiten, die sie haben, weil die Behörden nicht beratend zur Seite stehen. Wir haben uns entschieden, an die Öffentlichkeit zu gehen, um für unsere Tochter und alle Familien in einer ähnlichen Situation zu kämpfen. Hier teilen wir unsere Erfahrungen, Informationen und Hoffnungen.
Expertenstimmen zum Fall Alma
Katharina Siewert, Spracherwerbsexpertin:
"Die Ablehnung der weiteren Förderung ist grob fahrlässig und ein massiver Einschnitt in Almas Kindeswohl. Kinder lernen über Sprache abstrakt denken. Erwerben sie keine Sprache, bleibt auch die geistige Entwicklung nur rudimentär. Ein Sprachentzug in den ersten Lebensjahren begünstigt häufig eine sekundäre Lernbehinderung. Sprache bestimmt außerdem maßgeblich die Beziehungen. Sie wirkt sich stark auf den Selbstwert der Kinder und ihre stabile Identitätsentwicklung aus. Almas gutes Sprachverständnis steht in starkem Kontrast zur ausbleibenden gesprochen Sprache. Über visuelle Kommunikation, in Form von Gebärdensprache, kann sie jedoch einen altersgerechten Spracherwerb durchlaufen. Bleibt Alma und ihrer Familie der Weg zur Gebärdensprache verwehrt, steht eine gesunde psychische und sprachliche Entwicklung auf dem Spiel.“
Stefanie Töle, 2. Sonderschulkonrektorin des Landesförderzentrums Hören und Kommunikation Schleswig:
"Da Alma seit Oktober 2018 trotz intensiver Förderung seitens der Eltern und der Logopädin keine Fortschritte in ihrer Lautspracheentwicklung zeigt, jedoch auf die Gebärden, die ihr durch die Eltern und die Beratungslehrkraft angeboten werden, sehr gut anspricht, ist das Erlernen der Deutschen Gebärdensprache als vollwertiges Kommunikationssystem für Alma dringend und zeitnah notwendig. Um die Deutsche Gebärdensprache als vollwertiges Kommunikationssystem zu erlernen, bedarf es wie auch im Lautspracherwerb Kommunikationspartnern, die dieses Kommunikationssystem fließend beherrschen und für Alma täglich als Sprachvorbild und Bildungspartner dienen. Ohne ein altersgemäßes Kommunikationsangebot und der damit verbundenen sprachlichen Bildungsangebote ist Almas kognitive Entwicklung bedroht. Zudem besteht die Gefahr verminderter Teilhabechancen des Kindes und der damit verbundenen psychischen und sozial-emotionalen Folgen."
Alfred Kroll, Rechtsanwalt/Fachanwalt für Sozialrecht:
"Die Grundrechte des Kindes werden von den zuständigen Behörden mit Füßen getreten."
"Die Jugend- und Sozialämter verfügen nicht ansatzweise über hier notwendiges und erforderliches Fachwissen bezüglich der Deutschen Gebärdensprache. Sie ignorieren nahe bundesweit zu Lasten von Hilfesuchen tendenziell grob amtspflichtwidrig und grob rechtswidrig unter Verstoß elementarer Grundrechte und Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention z. B. fachkundige Stellungnahmen von Institutionen oder Fachärzten und vermeiden die Einholung von unabhängigen und objektiven Sachverständigengutachten."
"In der Eingliederungshilfe gilt gem. der §§ 53,54 SGB XII in Verbindung mit der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts der Bedarfsdeckungs- und Individualisierungsgrundsatz, d. h. es besteht eine gesetzliche Verpflichtung des Sozialamtes, Ihrem Kind eine passgenaue Eingliederungshilfe zu gewähren! Der Kreis Segeberg hat die vorgenannten Grundsätze elementar verletzt und sich unter grober Verletzung der Grundrechte grob amtspflichtwidrig zu Lasten von Alma verhalten."
Cornelia Freifrau von Streit, Logopädin:
"Inzwischen ist Alma 3,2 Jahre alt, sodass höchste Eile geboten ist. Unter der sensiblen Phase im Spracherwerb versteht man den Zeitraum, in dem die Plastizität des Gehirns für den Spracherwerb optimale Voraussetzungen gewährleistet. Kinder, die in dieser Phase keine erste Sprache erwerben, können in späteren Jahren keinen vollständigen Spracherwerb mehr durchlaufen. Dieser Zeitraum ist auf wenige Jahre begrenzt. Für den Erwerb der Grammatik umfasst es den Zeitraum zwischen dem 2. bis 5. Lebensjahr. Die Auswirkungen sind tiefgreifend und betreffen die Entwicklung der Kognition, Emotion und Sozialisation von Alma."
Pressestimmen / Stimmen für Alma
20.10.19
Deutsche Gehörlosenzeitung (DGZ)
Von Muttersprachlern lernen (Ausschnitt des Artikel s. u. im Slider)
17.10.19
auf einen Blick
Tapferer Kampf einer jungen Familie. Herzlos-Behörden sparen unsere kleine Tochter krank. (Artikel s. u. im Slider)
29.09.19
Lübecker Nachrichten, Lokalteil Bad Segeberg (ln-online.de)
25.09.19
gehoerlosekinder.de
24.09.19
Online Petition: Gebärdensprache umsetzen! Bilingual - bimodal - endlich normal! (openpetition.de)
20.09.19
schaars-gebaerden.de
19.09.19
kestner.de
15.09.19
Hamburger Abendblatt
Eine Familie kämpft für ihre Behinderte Tochter - 15.09.2019 (Artikel s. u. im Slider)
Deutsche Gehörlosenzeitung (DGZ)
1 von 2
20.10.19
Veröffentlichung eines Ausschnitts des Artikels mit freundlicher Genehmigung der Redaktion. Monatsausgabe der DGZ zu erwerben unter https://gehoerlosenzeitung.de/produkt/dgz-10-2019
Deutsche Gehörlosenzeitung (DGZ)
2 von 2
20.10.19
Veröffentlichung eines Ausschnitts des Artikels mit freundlicher Genehmigung der Redaktion. Monatsausgabe der DGZ zu erwerben unter https://gehoerlosenzeitung.de/produkt/dgz-10-2019
auf eine Blick
17.10.19
Hamburger Abendblatt
15.09.19
Aktuelles zum Fall Alma
06.10.19: Teilerfolg in den gerichtlichen Eilverfahren für Alma erzielt
Wir können uns verhalten über das Ergebnis der beiden Eilverfahren (Kindergartenassistenz und Hausgebärdensprachkurs) für Alma freuen. Warum verhalten? Weil uns das Gericht lediglich die Hälfte der dringend benötigten Leistungen zuspricht. Alma wird bis Ende Januar 2020 für 15h pro Woche eine Kindergartenassistenz an die Seite gestellt und Alma erhält für 2h pro Woche einen Hausgebärdensprachkurs.
Trotz der Einschränkungen freut sich auch unser Anwalt, dass wir die wohl erste derartige Grundsatzentscheidung in Schleswig-Holstein erkämpft haben.
Über das Eilverfahren für den Hausgebärdensprachkurs für uns Eltern haben wir noch keine Neuigkeiten.
Warum soll sich ein kleines Mädchen im Kindergarten nur die Hälfte der Zeit verständigen können? Wie soll Alma so die deutlichen Entwicklungsrückstände, die sie aufgrund der fehlenden Sprache aufweist, aufholen? Wie sollen Alma und ihre Geschwister, so wie wir Eltern mit einer so geringen Stundenanzahl für einen Hausgebärdensprachkurs ein gesamtes Vokabular, Grammatik und Syntax der komplexen Deutschen Gebärdensprache erlernen? Wie viel Zeit muss noch vergehen, bis wir endlich miteinander kommunizieren können? Wie viel Zeit geht noch ins Land, bis Behörden und Gerichte erkennen, dass auch ein hör- und sprachbehindertes Kind ein uneingeschränktes Recht auf Kommunikation besitzt?
Immerhin hat der Richter entschieden, dass Alma ab sofort von der von uns schon vor Monaten gesuchten Gebärdensprachdolmetscherin im Kindergarten begleitet wird. Der Anspruch auf diese qualifizierte Unterstützung besteht also. Wir sind sehr froh, die schon bis hierher sehr kräftezehrenden Kämpfe nicht aufgegeben zu haben, obwohl uns behördlicherseits immer wieder gesagt wurde, Alma sei vollumfänglich versorgt und es bestünde kein weiterer Anspruch auf Eingliederungshilfe.
Allein hätten wir das nicht geschafft. Vielen Dank an dieser Stelle für die zahlreichen fachkundigen Stellungnahmen, die sehr geholfen haben, Almas Anspruch dem Gericht glaubhaft zu machen.
Mit diesem vorerst gerichtlichen Teilerfolg möchten wir daher auch anderen Eltern Mut machen, sich für ihre Kinder zu ermächtigen! Sie haben es verdient! Ihr seid ihre Eltern und die Zukunft eurer Kinder liegt vollends in euren Händen!
Wir freuen uns verhalten über dieses Urteil. Alma benötigt mehr als das! Alma verdient mehr als das! Wir kämpfen weiter um mehr als das!
02.10.19: Gerichtsentscheidung zu Eilverfahren noch immer ausstehend
Das Gericht hat leider immer noch keine Entscheidungen in den beiden gerichtlichen Eilverfahren (Gebärdensprachkurs für Alma und Kindergartenassistenz) getroffen.
18.09.19: Gerichtsentscheidung zu Eilverfahren Ende September erwartet
Noch im September erwarten wir eine Entscheidung des Gerichtes. Wir halten Euch diesbezüglich auf dem Laufenden.
"Wenn sie uns nun Bonbon oder Brot durchschneiden gebärdet und wir sie direkt verstehen, dann ist sie so glücklich, dass sie tatsächlich in die Luft springt vor Freude. Zu erleben, was Sprache für eine Kraft hat, ist überwältigend."
"Wir sehnen uns danach, endlich mit ihr über ihren Kitatag reden zu können, aber es geht nicht. Sie kann uns nicht mal erzählen, was sie gegessen hat. Auch mit ihren Geschwistern ist keine Kommunikation möglich."
"Alma saugt Gebärden förmlich auf, aber wir stehen ja selber noch am Anfang und können ihr kein Sprachvorbild sein. Wie alle hörenden Eltern mit hörbehinderten Kindern brauchen wir Hilfe, denn Gebärdensprache ist sehr vielfältig."
Blog
Gebärdensprache - Hörschädigung - Sprachentwicklungsstörung
Hier gibt es mehr zu den Themen Gebärdensprache, Hörschädigung und Sprachentwicklungsstörung. Gedanken, Berichte, Erfahrungen u. v. m.
Links
Der Weg zu nützlichen Informationen im World Wide Web ist stark verschachtelt. Hier bauen wir Euch eine Übersicht wichtiger Informationsquellen auf.